Neue Rahmenparameter in der Pflegeversicherung

Aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ändern sich die Parameter für der Pflegeversicherung zum 01.07.2023.

Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 1. Juli 2023 von derzeit 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose steigt gleichzeitig von derzeit 0,35 Prozent auf 0,60 Prozent. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 4,0 Prozent.

Eltern mit mehr als einem Kind sollen laut dem Gesetz zusätzlich entlastet werden. Der Beitrag soll ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt werden. Die Entlastung wird auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,0 Prozent.

Für die DIN 77230 greift eine vereinfachte Kalkulation - hier werden nur die Beitragssätze auf 3,4% bzw. 4,0% erhöht. Da die DIN eine grundsätzliche Finanzanalyse für Privathaushalte ist, müssen Detailfragen im Rahmen der Beratung durch den Versicherungsberater erfolgen. "Dieses Vorgehen stellt sicher, dass der Änderungsaufwand [...] sehr überschaubar bleibt [...], während gleichzeitig eine hinreichende Genauigkeit erhalten bleibt." schreibt Matthias Grellert vom DEFINO Institut für Finanznorm AG.

Bei Familien mit mehr als einem Kind wird beim Mindestbeitrag zur GKV ein leicht zu hoher Wert ausgewiesen, gleichzeitig wäre auch das tatsächliche Krankengeld in diesem Fall etwas höher.

30.06.2023

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